Bedingungen zur Teilnahme am World Fair Play Camp

1. Jede Schule, die am World Fair Play Camp teilnehmen möchte, führt einen Lebenslauf oder eine andere Benfizveranstaltung zugunsten des Camp-Projektes der Welthungerhilfe Githwe in Burundi durch. Das World Fair Play Camp wird in Kooperation mit der Welthungerhilfe durchgeführt.         

Der Erlös der Lebensläufe wird auf das Konto der Welthungerhilfe eingezahlt, IBAN DE15370501980000001115, Stichwort „World Fair Play Camp 24 Schulbauprojekt in Burundi“   

2. Jede(r) Teilnehmerin oder Teilnehmer zahlt ein Startgeld von 200 Euro bis zum 31. März. Davon zweigen wir 50 Euro pro Teilnehmer für das Schulbauprojekt in Githwe in Burundi ab. Die Welthungerhilfe stellt dafür eine Spendenquittung aus. 

Die 200 Euro werden überwiesen an:

Herbert Ehlen World Fair Play Camp

IBAN: DE46 3706 9720 1009 6890 16

Auf dem Überweisungsträger muss die Anschrift des Überweisenden stehen (wegen der Spendenquittung) und der Namen des Teilnehmers (wegen der Zuordnung)

3. Die Campteilnehmer/innen bereiten sich gewissenhaft auf die einwöchige Radtour mit Tagesetappen von durchschnittlich 100 KM vor und nehmen sich vor, in dieser Zeit vernünftig (Fair Play) miteinander umzugehen. Als Faustregel gilt, so viele Trainingskilometer zurückzulegen, wie die Themenrouten Gesamtkilometer haben.  Neu ist auch, dass die Tagesetappen als Themenrouten zu bestimmten Zielen mit pädagogischem Charakter durchgeführt werden. Diese erforden auch eine theoretische Beschäftigung mit diesen Inhalten. Es ist fair, wenn man sich intensiv vorbereitet. Hilfen bei der Vorbereitung auf die einzelnen Themengebiete findet ihr hier auf der Website.

4. Da es sich bei diesem Fair Play Camp auch um ein Projekt mit Vorbildwirkung handelt, ist der Genuss von Alkohol und Nikotin bei allen tabu.

5. Jeder Teilnehmende sollte ein durchgechecktes und möglichst leichtes Mountainbike mit Straßenbereifung fahren. Wegen der vielen Schotterstrecken sind Rennräder nicht geeignetFür Diebstahl des Rades tritt der Veranstalter nicht in Haftung. Es wird empfohlen, das Rad in die eigene Hausratversicherung aufzunehmen. Diese Versicherung tritt aber auch nur dann in Kraft, wenn das Rad beim Diebstahl abgeschlossen war. In Blankenheim werden für die Räder  über Nacht in einem Teil der Turnhalle abgestellt. Jeder ist für sein Rad selbst verantwortlich. Nach Möglichkeit sollte man auf hochwertige Räder von mehreren tausend Euro verzichten. Auch für den Verlust anderer Gegenstände (Laptop, Handy, Geldbeutel, etc.) kann keine Haftung übernommen werden

6. Wenn freie Plätze vorhanden sind, dürfen auch noch Gäste mitfahren. Diese zahlen neben dem Tourbeitrag von 200 Euro eine freiwillige Spende an die Welthungerhilfe.

7. Für alle Campteilnehmer/innen gilt: Wer sich anmeldet, legt damit gleichzeitig ein Versprechen ab, sich auch schon im Vorfeld der Tour um faires Verhalten zu bemühen, leistungsbereit zu sein und sich für andere einzusetzen. Vorausgesetzt wird ebenfalls, dass sich jeder während der Tour an die Campregeln hält, die nach Fair Play Gedanken aufgestellt wurden. 

8. Die Betreuer/innen stehen bei diesem Fair Play Projekt in einer besonderen Verantwortung. Zunächst müssen sie ihre Schüler/innen gewissenhaft vorbereiten, dass das Camp für sie zu einem Erlebnis und nicht zu einer Tortour wird. Neben der rein sportlichen Vorbereitung gehört natürlich auch die Beschäftigung mit den übergeordeten Themen des Camps. Weiterhin sollen sie Aufklärung über das richtige Radmaterial leisten. Es muss den Betreuer/innen klar sein, dass das Camp kein bequemer Aktivurlaub vor den Ferien ist und auch kein Achtstundenjob. Verantwortungsbewussten Betreuer/innen ist auch klar, dass sie im Zusammenleben mit ihren Schülern eine Vorbildwirkung haben. So versteht es sich von selbst, dass sie ihre Vorlieben und Gewohnheiten für „Laster“ wie Alkohol und Nikotin für diese Woche auf ein Mindestmaß beschränken oder sogar ganz unterlassen.

Allgemeine Teilnahmebedingungen:

Änderungen der Radstrecken behält sich der Veranstalter vor.

Da jede Schulleitung eine Genehmigung ihrer Schulgruppe zur Teilnahme am World Fair Play Camp erteilt hat, gilt das Camp als schulische Veranstaltung! Zusätzlich hat die Campleitung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die Schäden abdeckt, die Tourteilnehmern Dritten gegenüber anrichten. Eine Haftung für abhanden gekommene Bekleidungsstücke, Fahrräder, Ausrüstung oder sonstige Gegenstände wird weder vom Veranstalter, den Organisatoren, noch seitens deren Beauftragten übernommen.

Mit der Zahlung des Teilnehmerbeitrages von 200 Euro erklärt jede/r Teilnehmer/in verbindlich die Anerkennung der Teilnahmebedingungen und dass gegen die eigene Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Gesundheitliche Einschränkungen (Allergie, Einnahme von Medikamenten) sind dem Teamleiter vorher anzuzeigen. Im Notfall (auch durch Unfall) werden die Betroffenen von unserem medizinischen Begleitpersonal versorgt. Da ein Besuch im Kletterpark  vorgesehen ist, sollten Erziehungsberechtigte dem Teamleiter eine Einverständniserklärung für diese Freizeiteinrichtung geben. 

Hinweis: Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die mit der Meldung abgegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Auswertung gespeichert und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des Teilnehmers genutzt und an die Sponsoren und Partner der Veranstaltung weitergegeben werden dürfen.

Mit der schriftlichen Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Diese Einverständniserklärung sammeln die Teamleiter von den Kindern ein und bewahren sie während der Dauer des Camps